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LG Schwerin, 06.02.2019 - 3 O 32/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 06.02.2019 - 3 O 32/17
- OLG Rostock, 15.03.2022 - 6 U 7/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus LG Schwerin, 06.02.2019 - 3 O 32/17
Denn Maßstab ist insoweit das erforderliche sowie das für die Heimbewohner und des Pflegepersonals Zumutbare, wobei insbesondere auch die menschliche Würde der Bewohner zu beachten ist (vgl. u. a. BGH, NJW 2005, 1937).
- OLG Rostock, 15.03.2022 - 6 U 7/19
Beweislastverteilung für die Haftung im Rahmen der Betreuung pflegebedürftiger …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 06.02.2019, Az. 3 O 32/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.